Durch Direktkauf beim Hersteller in Fernost kann ich die Fanfaren zu diesem Super-Sonderpreis anbieten
Angeboten werden. elektromagnetische Edelstahlfanfaren, kein Plastikmüll !!!!. Einfach Fanfare mit 41 cm. oder 47 cm. Und Doppelfanfare mit 41 cm. und 47 cm.
Da wir den Platz für andere Teile oder Kabel etc. dringend benötigen,biete ich elektromagnetischen Fanfaren an, das heißt ohne Kompressor, die auch ein bißchen "Mucke" hergeben und vernünftig aussehen. Elektromagnetische Fanfaren haben den Vorteil: 1.) Es wird kein Platz für den Kompressor benötigt und 2.) Wenn Ihr auf den Schalter drückt, ist die "Musik" sofort da, während ein Kompressor erst die Power aufbauen muss. 3.) wird weniger Strom benötigt. Höllisch laut, 115 DB Kleiner Tip: Wenn Ihr hier einen 5 - 10 cm. LED Strip 5060 weiß, (hier im Shop erhältlich, ca. 2,80 € /Stk.), innen der Länge nach einklebt, den Fanfarentrichter mit einem dünnen Bohrer an der Innenseite durchbohren, das Kabel durchführen, an einen Schalter, und an Strom, habt Ihr den Effect eines Tagfahrdauerlicht. Dadurch das Edelstahl sehr blank ist, spiegelt sich das und es gibt so den Effect eines Scheinwerfers. Die Fanfaren empfehle ich über ein Arbeitsstromrelais laufen zu lassen, damit sie auch die volle Power aus der Batterie bekommen. Relais Nicht in diesem Angebot, aber hier im Shop erhältlich für 7 EUR inkl. Sockel.
(Anmerkung: Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet, müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden.)
Genauer Wortlaut &55 STVZO
Bau und Betriebsvorschriften
Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht,
so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. (Anmerkung: Das bedeutet, wenn Ihr noch eine Hupe am Mopped habt, muss die Anlage über einen Wechselschalter laufen, damit nur eine Schallquelle in Betrieb ist).
Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.